Wo darf ich mit E-Scootern fahren?
Nicht alle Wege dürfen von E-Scootern befahren werden. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKFv) sagt, welche Wege genutzt werden dürfen!
Wer E-Scooter fährt, muss Radverkehrsanlagen, d.h. Radwege, Schutzstreifen und Radfahrstreifen nutzen. Ist das nicht möglich, darf mit ihnen auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auch Fahrradstraßen dürfen genutzt werden.
Gehwege sind tabu! E-Scooter sind Kraftfahrzeuge! Deshalb und weil sie aufgrund ihrer Geschwindigkeit Gehende gefährden können, darf man mit
ihnen nicht auf Gehwegen fahren. Wer das dennoch tut, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit (§10 EKFv).
Bußgelder
Wer dennoch den Gehweg befährt, muss mit einem Bußgeld von 15 bis 30 Euro rechnen.
Technische Ausstattung
E-Scooter, die im Straßenverkehr fahren sollen, müssen dafür zugelassen sein!
E-Scooter benötigen eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Dafür sind bestimmte technische Merkmale Voraussetzung (§§1,2,4-7 EKFv).
Notwendig ist außerdem eine Haftpflichtversicherung in Form einer aufklebbaren Plakette (§2 EKFv).
Bußgelder
Für das Fahren mit einem E-Scooter ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro. Für das Fahren ohne Versicherung: 40 Euro.
Darf ich alkoholisiert E-Scooter fahren?
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Deshalb gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren! Besser nicht! Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fahruntüchtig wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es folgt ein Bußgeldbescheid, meist in Höhe von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister.
Straftatbestand ab 1,1 Promille Wer mit mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut E-Scooter fährt, begeht eine Straftat! Übrigens: Eine Straftat kann bereits vorliegen, wenn man mit 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration den E-Scooter nutzt und dabei Fahrauffällig wird.
In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt das absolute Alkoholverbot!
Darf ich zu zweit
E-Scooter fahren? Jeder E-Scooter ist immer nur für eine Person zugelassen! Es mag Spaß machen und den Geldbeutel schonen, aber mit dem
E-Scooter darf immer nur eine Person fahren. Eine zweite mitzunehmen ist nicht erlaubt – aus gutem Grund. Wegen der Fahrphysik des E-Scooters wird das Bremsen, Lenken und Abbiegen durch die zweite Person zur Herausforderung. Sicheres Fahren ist nicht mehr möglich. Wer sich nicht an diese
Vorgabe hält, handelt ordnungswidrig (§8 EKFv).
Anhänger sind nicht erlaubt! Auch die Nutzung eines Anhängers ist verboten (§8 EKFv).
Bußgelder
Wer zu zweit E-Scooter fährt oder einen Anhänger mitführt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
… weitere Regeln
• Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr darf man E-Scooter fahren.
Eine Prüfung ist nicht nötig.
• Weißes Vorder- und rotes Rücklicht, wie beim Fahrrad sind Pflicht
• Weißer Frontreflektor vorn, roter Rückstrahler hinten müssen sein.
Seitliche Reflektoren erhöhen die Sichtbarkeit.
• Jeder E-Scooter muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen
ausgestattet sein.
• Eine helltönende Glocke ist eine Voraussetzung für die Allgemeine
Betriebserlaubnis.
• Sind keine „Blinker“ am E-Scooter, muss das Abbiegen rechtzeitig
und deutlich per Hand angezeigt werden.
• Mit E-Scootern darf maximal 20 km/h schnell gefahren werden.
• Wer E-Scooter fährt, muss Radverkehrsflächen nutzen. Ist das
nicht möglich, muss man auf der Fahrbahn fahren.
• Das nutzen von Smartphones während der Fahrt ist verboten.
• Ein abgestellter E-Scooter darf weder den Verkehr noch Verkehrs-
teilnehmer behindern.
• Die Mitnahme eines Anhängers ist nicht erlaubt.
• Es gibt keine Helmpflicht. Der DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat)
empfiehlt zum eigenen Schutz einen Helm zu tragen.
Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. – Berlin